Es handelt sich um eine Steuer, die einmal im Jahr von nicht im spanischen Hoheitsgebiet ansässigen Personen zu zahlen ist, die in Spanien Immobilien besitzen.
Diese Steuer ist mittels eines Formulars zu entrichten, das beim Finanzamt eingereicht wird. Es handelt sich nicht um eine automatische Abgabe wie die Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI), die die SUMA jedem Eigentümer im November in Rechnung stellt; Sie müssen die Abgabe selbst entrichten, um eine Bestrafung zu vermeiden.
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Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten ist eine Steuer, die jährlich von Personen zu zahlen ist, die eine oder mehrere Immobilien in Spanien besitzen und Nicht-Residenten sind.
Die Berechnung dieser Steuer hängt von der Aktivität der Immobilie ab, die wie folgt aussehen kann:
1) Eigennutzung und nicht vermietet.
2) Eigennutzung und Vermietung für bestimmte Zeiträume.
3) Sie wird das ganze Jahr über vermietet.
In der Steuererklärung müssen alle in Spanien befindlichen Immobilien angegeben werden, und die in jeder Immobilie ausgeübte Tätigkeit muss unabhängig davon angegeben werden.
Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten ist die gleiche Steuer, die spanische Privatpersonen auf ihr Einkommen zahlen, allerdings für Personen, die nicht in Spanien ansässig sind.
Wer ist Gebietsfremder?
Ein Nicht-Resident ist eine Person, die die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt:
1) Er/sie lebt weniger als 183 Tage in Spanien.
2) Die Haupttätigkeit ihres Einkommens wird außerhalb Spaniens ausgeübt.
3) Ihr Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder sind NICHT in Spanien ansässig.
Diese Personen sind verpflichtet, diese Steuer jedes Jahr einzureichen, da sie eine oder mehrere Immobilien in Spanien besitzen.
Diese Personen können die Dienste eines professionellen Steuerberaters wie Alejandro Padillo, einem Absolventen in Betriebswirtschaft und Management, für die Vorbereitung und Einreichung dieser Steuer in Anspruch nehmen.
Die Zahlung dieser Steuer erfolgt mit dem Formular 210 des Finanzamts. Das Formular 210 dient dazu, dass natürliche oder juristische Personen, die keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben, aber Einkünfte im Land erzielt haben, ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen können. Diese Einkünfte können aus der Vermietung einer Wohnung, aus Bankkonten und Investitionen oder aus Gewinnen aus dem Verkauf einer Immobilie in Spanien stammen.
Es gibt den Fall, dass Sie eine Immobilie in Spanien für Ihren persönlichen Gebrauch besitzen. Sie haben keinen wirtschaftlichen Nutzen davon. Sie nutzen sie, um in Spanien Urlaub zu machen, weil Sie es lieben, zu bestimmten Zeiten des Jahres in unser Land zu kommen.
In diesem Fall geht die Hacienda davon aus, dass Ihre Hauptimmobilie eine andere ist, nämlich die Immobilie in Ihrem Herkunftsland, und dass diese Zweitimmobilie, die Sie nicht hauptsächlich nutzen, in den Zeiten, in denen sie leer steht, vermietet werden könnte, um einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen.
Das Finanzamt bietet für diesen Fall eine Berechnungsformel an, die sich auf den Katasterwert der Immobilie bezieht. Wir führen die Berechnung in Ihrem Namen durch und reichen sie beim Finanzamt ein.
Die Einkommensteuer für Nichtansässige ist jährlich zu entrichten. Die Steuererklärung für das Jahr 2024 kann ab dem 01. Januar 2025 eingereicht werden. Der letzte Tag für die Einreichung dieser Steuer ist der 26. Dezember 2025. Diese Steuer wird gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt gezahlt.
Mercasa möchte Ihnen helfen, die spanische Gesetzgebung einzuhalten und mit allen Steuern auf dem Laufenden zu sein, um zukünftige Strafen zu vermeiden. Wir erledigen die Steuererklärung schnell und effizient in Ihrem Namen. Zu einem günstigen Preis von 60 € + MwSt.